Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe - Kaufmann für Speditions- und Logistikdienstleistungen - Speditionskaufmann - Industriekaufmann - Kaufmann für Groß- und Außenhandel - oder Schifffahrtskaufmann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und danacheine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in Einkauf oder Logistik haben. Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in Einkauf oder Logistik erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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